Die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union in Hessen und in Fischbachtal
Mit der FFH-Richtlinie soll auf europäischer Ebene die Erhaltung der biologischen Vielfalt gefördert werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in den Anhängen zur Richtlinie aufgeführten Lebensräume und Arten dauerhaft zu erhalten. Hierzu müssen sie so genannte "Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung" ("FFH-Gebiete") auswählen, an die Europäische Kommission melden und anschließend schützen.
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